Im Falle des tragischen Ereignisses eines plötzlichen und unerwarteten Todes eines Babys wird eine Befragung der betroffenen Eltern durch die Exekutive (Polizei oder Gendarmerie) durchgeführt, nach Einverständnis der Eltern auch durch Mitarbeiter von Selbsthilfegruppen. Dies geschieht auch deshalb, um späteren Selbstvorwürfen zuvorzukommen und eventuelle Fremdschuldvorwürfe zu
entkräftigen.
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Weiters wird eine Untersuchung durch Ärzte an einem gerichtsmedizinischen oder einem pathologischen Institut durchgeführt (Obduktion). Nur durch diese Vorgangsweise ist es möglich, eine genaue Diagnose zu erstellen, beziehungsweise eine Ursache für den plötzlichen Tod zu finden.
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Dieses Vorgehen dient nicht nur der Diagnosestellung, sondern auch der Möglichkeit, notwendige Vorkehrungen im Interesse der Angehörigen treffen zu können (zum Beispiel gegen ansteckende Infektionskrankeiten oder bei angeborenen Stoffwechselstörungen).
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Der unsagbare Schmerz über den Verlust eines Babys ist kaum zu verwinden. Es gibt aber Hilfen damit zu leben, wenn man einen Weg findet, um seine Gefühle und seinen Schmerz auszudrücken. Dies kann in Gesprächen mit Angehörigen, Freunden, aber auch mit Beratern aus Selbsthilfegruppen oder mit Ärzten geschehen.
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Bitte wenden Sie sich im Falle eines derartigen tragischen Ereignisses an eine Selbsthilfegruppe oder ein Zentrum für
SIDS-Vorsorge.
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[ Elterninitiative SIDS Austria ]
[ SIDS-Beratungsstellen in Österreich ]
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Wir werden versuchen Ihnen mit Rat zur Seite zu stehen ! |